Formulare

Fachwechsel im Rahmen des Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelor-Studiengangs

  • Antrag auf Fachwechsel (nur f¨¹r den Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelorstudiengang!)

Bitte beachten Sie: Die Frist f¨¹r den Antrag auf Fachwechsel zum Sommersemester 2021 endete am 15.01.2021 (Ausschlussfrist!). EIne Antragstellung ist nicht mehr m?glich.

Der Antragsvordruck wird hier Anfang Dezember f¨¹r das jeweilige Sommersemester bzw. Anfang Juni f¨¹r das jeweilige Wintersemester zur Verf¨¹gung gestellt.

Ein Fachwechsel zu Deutsch oder zu Englisch ist aus kapazit?ren Gr¨¹nden nicht m?glich!
Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand ab! Sie werden umgehend per E-Mail informiert, sobald abschlie?end ¨¹ber Ihren Antrag entschieden wurde.

Wenn Sie ein Unterrichtsfach innerhalb des polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelorstudiengangs wechseln wollen, f¨¹llen Sie bitte diesen Antrag aus. Ein Wechsel ist nur dann m?glich, wenn in dem gew¨¹nschten Studienfach freie Kapazit?ten vorhanden sind. F¨¹r einen Wechsel zum Wintersemester muss der Antrag bis sp?testens zum 15.07., f¨¹r einen Wechsel zum Sommersemester bis sp?testens 15.01. eines Jahres beim Immatrikulationsamt gestellt werden. Dabei gilt der Eingangsstempel des Immatrikulationsamtes und nicht der Poststempel! Au?erhalb der genannten Fristen eingegangene Antr?ge werden nicht ber¨¹cksichtigt.

Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht berechtigt, in Studienf?chern, in denen Sie nicht eingeschrieben sind, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Pr¨¹fungen abzulegen!
Studien- und Pr¨¹fungsleistungen, die in Studienf?chern erbracht wurden, in denen Sie nicht eingeschrieben sind, werden vom Pr¨¹fungsamt nicht anerkannt und nicht verbucht!

Antrag auf Umstellung der F?cherkombination im Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelor-Studiengang

Die Bachelorarbeit im Rahmen der Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelorstudieng?nge wird gem?? Pr¨¹fungsordnung im Erstfach geschrieben.

Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie Ihre F?cherkombination f¨¹r die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit umstellen wollen (wenn Sie also einen Tausch von Erst- und Zweitfach vornehmen wollen).

Bitte beachten Sie: Verwenden Sie dieses Formular nicht, wenn Sie zu einem neuen Studienfach wechseln m?chten. Dann stellen Sie bitte den ?Antrag auf Fachwechsel¡°!

Wechsel des Wahlpflichtfaches innerhalb des Lehramts-»Ê¹ÚÌåÓý±È·Ös

Wenn Sie einen Wechsel des Wahlpflichtfaches innerhalb des Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption anstreben, verwenden Sie bitte dieses Formular.

Antrag auf Beurlaubung

Ein Antrag auf Beurlaubung muss innerhalb der R¨¹ckmeldefrist gestellt werden.

R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Wintersemester: 15. Juni bis 01. August eines Jahres
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester: 15. Januar bis 01. M?rz eines Jahres

WICHTIG: Wenn Sie w?hrend der Beurlaubung das Semesterticket nutzen m?chten, beachten Sie bitte dieses Merkblatt.

Es ist nicht m?glich, sich im Nachhinein f¨¹r vorangegangene Semester beurlauben zu lassen. »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde k?nnen auf ihren schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist, der ein ordnungsgem??es »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö verhindert. Wichtige Gr¨¹nde sind insbesondere:

  • l?nger andauernde Erkrankung des »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öden
  • Schwangerschaft/Mutterschutz/Kindererziehung
  • Ableistung eines mindestens dreimonatigen Praktikums (f?rderlich f¨¹r das »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö)
  • Durchf¨¹hrung eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthaltes (f?rderlich f¨¹r das »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö)

Wichtig: Ein Antrag auf Beurlaubung kann nur in vollst?ndiger Form (d. h. mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterschriften) gestellt werden. Unvollst?ndige Antr?ge werden nicht bearbeitet und an den Antragsteller zur¨¹ckgesandt.

Beurlaubte »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde zahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag in H?he von 106 Euro.
Beurlaubte »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde, die Leistungen des Studentenwerks w?hrend eines gesamten Semesters wegen nachgewiesener Abwesenheit vom Studienort nicht in Anspruch nehmen, werden auf eigenen Antrag von der Beitragszahlung f¨¹r das betreffende Semester befreit. F¨¹r Ihre R¨¹ckmeldung ist der Studentenwerksbeitrag zun?chst zu ¨¹berweisen. Ein etwaiger Antrag auf Befreiung ist direkt beim Studentenwerk OstNiedersachsen und nicht bei der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö zu stellen.

N?here Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks OstNiedersachsen:

Bitte beachten Sie:
»Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde sind w?hrend des Urlaubssemesters (01.10. bis 31.03. (Wintersemester) bzw. 01.04. bis 30.09. (Sommersemester) eines Jahres) nicht berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Pr¨¹fungen abzulegen! Abweichend hiervon werden bei einer Beurlaubung wegen eines Praktikums die im Praktikum erbrachten Leistungen und bei einer Beurlaubung wegen eines Auslandsaufenthaltes ?quivalente Pr¨¹fungs- und Studienleistungen sowie Studienzeiten auf schriftlichen Antrag der/des »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öden nach Ma?gabe der entsprechenden Pr¨¹fungsordnung von der zust?ndigen Stelle anerkannt. Bitte wenden Sie sich hierzu an das f¨¹r Sie zust?ndige Pr¨¹fungsamt.

Urlaubssemester z?hlen als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester. Eine Beurlaubung ist nicht zul?ssig f¨¹r das erste Fachsemester und f¨¹r zur¨¹ckliegende Fachsemester. Beurlaubt werden kann in der Regel f¨¹r h?chstens zwei aufeinander folgende Semester, insgesamt aber in der Regel f¨¹r nicht l?nger als vier Semester.

Eine Beurlaubung kann immer nur f¨¹r ein Semester beantragt werden. F¨¹r jedes weitere Semester ist ein neuer Antrag zu stellen.

Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per E-Mail zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen. Bei Unklarheiten setzt sich das Immatrikulationsamt mit Ihnen in Verbindung.

Mutterschutz

Mitteilung der Schwangerschaft

Seit dem 01. Januar 2018 werden auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einbezogen. Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.
Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Sobald Sie Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft erlangt haben, m¨¹ssen Sie diese dem Immatrikulationsamt mit diesem Formular sowie einem Nachweis ¨¹ber den voraussichtlichen Entbindungstermin (z. B. Kopie Ihres Mutterpasses) mitteilen.

Schwangere/M¨¹tter in der Mutterschutzfrist d¨¹rfen nicht an Lehrveranstaltungen, Pr¨¹fungen und Praktika teilnehmen, es sei denn, sie erkl?ren sich ausdr¨¹cklich schriftlich mit dieser Verzichtserkl?rung gegen¨¹ber dem f¨¹r sie zust?ndigen Pr¨¹fungsamt dazu bereit. Diese Erkl?rung kann jederzeit mit Wirkung f¨¹r die Zukunft schriftlich gegen¨¹ber dem Pr¨¹fungsamt widerrufen werden.
Ohne Verzichtserkl?rung w?hrend der Mutterschutzfrist abgelegte Pr¨¹fungen sind ung¨¹ltig und werden nicht gewertet!

Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie im Leitfaden des Bundesministeriums f¨¹r Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Antrag auf Exmatrikulation

Wenn Sie z. B. die Hochschule wechseln oder Ihr »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö abbrechen m?chten, m¨¹ssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Mit der Exmatrikulation verliert der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.

Wenn Sie Ihr »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grunds?tzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Sie k?nnen Ihre Exmatrikulation zu jedem gew¨¹nschten Datum, allerdings nicht r¨¹ckwirkend, beantragen.

Wichtig:
Wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn oder innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn f¨¹r einen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes beantragt wird, wird Ihnen der komplette Semesterbeitrag erstattet. Ihre UNI-Card muss f¨¹r die vollst?ndige Erstattung innerhalb der Frist parallel zu Ihrer Exmatrikulation beim Immatrikulationsamt eingereicht werden.
Eine Erstattung des Verwaltungskostenbeitrag in H?he von derzeit 75,- Euro (und ggf. die Langzeitstudiengeb¨¹hr in H?he von 500,- Euro) ist im Falle einer Exmatrikulation vor oder innerhalb von drei Monaten nach Semesterbeginn f¨¹r einen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes (Sommersemester: bis zum 30.06., Wintersemester: bis zum 31.12. eines jeden Jahres) m?glich.

Eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Ihre UNI-Card (=»Ê¹ÚÌåÓý±È·Ödenausweis) ist sp?testens bis zum beantragten Exmatrikulationsdatum pers?nlich im Immatrikulationsamt abzugeben. Ohne die Abgabe der Chipkarte ist eine Geb¨¹hrenerstattung nicht m?glich.

Eine Exmatrikulation ist m?glich, sofern Sie ALLE f¨¹r Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Pr¨¹fungsleistungen (incl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Pr¨¹fungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten.
Gem?? Immatrikulationsordnung der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Pr¨¹fungen abzulegen. W?hrend der Exmatrikulation erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!

Zulassung zum Promotionsstudium

Das Nieders?chsische Hochschulgesetz sieht in ¡ì 9 Abs. 2 S. 4 vor, dass sich DoktorandInnen als Promotionsstudierende einschreiben sollen. Immatrikulierte DoktorandInnen zahlen lediglich den Semesterbeitrag, nicht aber Studienbeitr?ge oder Langzeitstudiengeb¨¹hren. Promotionsstudierende, die ein aus ?ffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, zahlen den um den Verwaltungskostenbeitrag (75 €) verminderten Semesterbeitrag.

Sie erhalten einen »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ödenausweis incl. Semesterticket (= Chipkarte). Die Zulassung zum Promotionsstudium muss mit dem entsprechenden Formular und den erforderlichen Unterlagen beim Immatrikulationsamt beantragt werden.

Informationen zur Krankenversicherung der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öden entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Teilzeitstudium im Masterstudiengang Barrierefreie Kommunikation

Wichtiger Hinweis: Teilzeitstudierende sind nicht BAf?G-berechtigt!

Antragsfristen f¨¹r an der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö bereits eingeschriebene »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde:
15.06. bis 01.08.  f¨¹r das Wintersemester
15.01. bis 01.03.  f¨¹r das Sommersemester


Antragsfristen f¨¹r Hochschulwechsler:                                                                                        
15.06. bis 31.10.  f¨¹r das Wintersemester
15.01. bis 30.04.  f¨¹r das Sommersemester

Diesem Antrag ist der Nachweis ¨¹ber eine entsprechende Beratung durch das Institut beizuf¨¹gen:

Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt P?dagogische Psychologie

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde zum Wintersemester 2011/2012 f¨¹r die Studieng?nge Psychologie mit Schwerpunkt P?dagogische Psychologie (B.Sc.) und P?dagogische Psychologie (M.Sc.) die M?glichkeit eines Teilzeitstudiums eingef¨¹hrt.

Wichtiger Hinweis: Teilzeitstudierende sind nicht BAf?G-berechtigt!

Antragsfristen f¨¹r an der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö bereits eingeschriebene »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde

Wintersemester: 15.06. bis 01.08. eines Jahres

Antragsfristen f¨¹r Erstsemester und Hochschulwechsler

Wintersemester: 15.06. bis 31.10. eines Jahres

Diesem Antrag ist der Nachweis ¨¹ber eine entsprechende Beratung durch das Institut beizuf¨¹gen:

N?here Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.

Teilzeitstudium im Masterstudiengang P?dagogische Psychologie

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird zum Wintersemester 2011/2012 f¨¹r die Studieng?nge Psychologie mit Schwerpunkt P?dagogische Psychologie (B.Sc.) und P?dagogische Psychologie (M.Sc.) die M?glichkeit eines Teilzeitstudiums eingef¨¹hrt.

Wichtiger Hinweis: Teilzeitstudierende sind nicht BAf?G-berechtigt!

Antragsfristen f¨¹r an der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö bereits eingeschriebene »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde

Wintersemester: 15.06. bis 01.08. eines Jahres
Sommersemester: 15.01. bis 01.03. eines Jahres

Antragsfristen f¨¹r Hochschulwechsler

Wintersemester: 15.06. bis 31.10. eines Jahres
Sommersemester: 15.01. bis 30.04. eines Jahres

Nach Ablauf der genannten Fristen ist eine Antragstellung nicht m?glich!

Diesem Antrag ist der Nachweis ¨¹ber eine entsprechende Beratung durch das Institut beizuf¨¹gen:

N?here Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.

Teilzeitstudium in den Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelor-Studieng?ngen

Der Antrag auf ein Teilzeitstudium in den Polyvalenten Zwei-F?cher-Bachelorstudieng?ngen kann nur zum Wintersemester gestellt werden. Er bezieht sich jeweils auf ein Studienjahr.

Wichtiger Hinweis: Teilzeitstudierende sind nicht BAf?G-berechtigt!


Antragsfristen f¨¹r an der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö bereits eingeschriebene »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde:
15.06. bis 01.08. eines Jahres

hier) beizuf¨¹gen:

    Teilzeitstudium im Masterstudiengang Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (DaZ/DaF)

    Wichtiger Hinweis: Teilzeitstudierende sind nicht BAf?G-berechtigt!

    Antragsfristen f¨¹r an der »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö »Ê¹ÚÌåÓý±È·Ö bereits eingeschriebene »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde:
    15.06. bis 01.08.  f¨¹r das Wintersemester
    15.01. bis 01.03.  f¨¹r das Sommersemester

    Antragsfristen f¨¹r Hochschulwechsler: 
    15.06. bis 31.10.  f¨¹r das Wintersemester
    15.01. bis 30.04.  f¨¹r das Sommersemester

    Diesem Antrag ist der Nachweis ¨¹ber eine entsprechende Beratung durch das Institut beizuf¨¹gen:

    Unfallanzeige f¨¹r »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde

    »Ê¹ÚÌåÓý±È·Öde stehen w?hrend der Aus- und Fortbildung an Hochschulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Nach einem Unfall ist dieses Formular auszuf¨¹llen:
    Unfallanzeige

    Im Falle eines Wegeunfalls zus?tzlich zu verwenden:
    Wegeunfall-Fragebogen

    Fragebogen Hochschulsport

    Pr¨¹fungsamtsbezogener Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Pr¨¹fungsleistungen

    Bereits erbrachte Studienleistungen k?nnen Sie ganzj?hrig durch das Pr¨¹fungsamt ¨¹berpr¨¹fen lassen. Die Bewerbung auf Zulassung in ein h?heres Fachsemester erfolgt dann innerhalb der Bewerbungsfristen ¨¹ber das Immatrikulationsamt!